Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Reise kann nur schriftlich erfolgen und ist ein
verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss eines Reisevertrages auf
der Grundlage der in unserem Prospekt und unserer Homepage genannten
Leistungsbeschreibung und Preise machen.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die hier genannten Reise- und
Zahlungsbedingungen auch im Namen der mitgenannten Teilnehmer an. Der
Reisevertrag wird mit der Annahme der Anmeldung und der schriftlichen
Bestätigung durch Dreiländertours rechtskräftig.
2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Bestätigung durch Dreiländertours wird eine Anzahlung in
Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 260 € gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne des § 651k Abs.3 BGB fällig. Die Restzahlung ist
28 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt die kompletten Reiseunterlagen. Bei
kurzfristiger Buchung (weniger als 28 Tage vor Reiseantritt) wird der
gesamte Reisepreis sofort fällig.
3. Gewährleistungen

Ist die Reise trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung nach § 651 c Abs. 1 BGB
mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Sie
sind verpflichtet den Mangel unverzüglich Dreiländertours anzuzeigen, damit
der Mangel behoben werden kann. Wird die Reise in erheblichem Umfang nach § 651 c BGB beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen.
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den Dreiländertours nicht zu vertreten hat.
4. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Dreiländertours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die
vertragliche Haftung von Dreiländertours für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
soweit Dreiländertours allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks während
des Gepäcktransports haftet Dreiländertours nur, wenn diese schuldhaft von
Dreiländertours verursacht wurden und Dreiländertours sofort nach Auftreten
gemeldet werden. Sollten Schäden an Gepäckstücken auftreten, deren
Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen
infolge von Überladung oder Verschleiß brechen oder reißen, wird von
Dreiländertours generell keine Haftung übernommen. Gemäß § 701 BGB
haftet der Hotelier für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel
entstehen.
5. Rücktritt durch den Reisenden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Dreiländertours empfiehlt den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu
erklären. Im Falle des Rücktritts kann Dreiländertours für die bereits
getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis
verlangen:
bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens aber 70 €
41 bis 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
28 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Wird die Reise erst am Anreisetag abgesagt, treten Sie die
Reise nicht an oder stornieren Sie sie nach Reisebeginn, so kann der volle
Reisepreis gefordert werden. Dies gilt auch bei Reiseabbruch. Bis zu
Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
6. Versicherungen

Dreiländertours empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung. Versicherungsunterlagen der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG schicken wir Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zu. Daraus können Sie die genauen Versicherungsbedingungen und Preise ersehen und selbst die entsprechende Versicherung abschließen. Oder Sie schließen die von Ihnen gewünschte Versicherung hier online ab:
 Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei Ihrem Versicherungsberater über einen
bereits bestehenden Schutz aus vorhandenen Versicherungen zu informieren.
7. Leistung und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und
Leistungsbeschreibung, sowie der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Form.
Die im Prospekt und auf der Homepage von Dreiländertours genannten Preise
sind für Dreiländertours bindend bis 31.12.2010.
8. Körperliche Anforderungen

Radwandern ist eine Reiseform, die an Sie höhere Anforderungen stellt, als
eine herkömmliche Pauschalreise. Die von uns angebotenen Touren sind so
gestaltet, dass sie von jedem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren
werden können, jedoch können nur Sie selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob
Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Sie
müssen Radfahren können und Ihr Rad im Verkehr, auf unbefestigten Wegen und
bei Nässe beherrschen. Sie benötigen keine besondere Fahrpraxis auf
Langstrecken. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für alle
Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen, sind Sie selbst
verantwortlich.
9. Anforderungen an Ihr Fahrrad

Sie sollten über ein verkehrssicheres, möglichst vor kurzem gewartetes
Fahrrad verfügen, mit dem Sie schon einige Touren gemacht haben, was Ihnen
also vertraut ist. Besonders wichtig ist vor allem ein bequemer Sattel und
gut funktionierende Bremsen. Sinnvoll wäre es auch, wenn das Fahrrad
mindestens mit einer 7-Gang Naben- oder 21-Gang Kettenschaltung ausgestattet
ist, damit Sie gut voran kommen. Da hier und da Waldwege oder unbefestigte
Wege gefahren werden, empfiehlt es sich, breite und robuste Reifen auf der
Felge zu haben. Kleinere Reparaturen, wie z.B. das Flicken oder Wechseln
eines Schlauches, sollte für Sie kein Hindernis sein. Empfehlenswert wäre
auch ein am Lenker montierter Kilometerzähler oder kleiner Fahrradcomputer.
10. Insolvenzschutz

Dreiländertours hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz
sichergestellt, dass Sie den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen,
soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Ebenfalls werden Ihnen
Aufwendungen erstattet, die Sie infolgedessen für die Rückreise tätigen
müssen. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines
haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung
AG, Taunusstr.1, 65193 Wiesbaden.
11. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der Reisebedingungen oder des ganzen
Vertrages zur Folge.
Alle Angaben im Prospekt und auf der Homepage von Dreiländertours
entsprechen dem Stand vom 15.10.2009. Druckfehler und Irrtümer behält sich
Dreiländertours vor.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen.
12. Veranstalter

DREILÄNDERTOURS.Radreisen. Günter Gatzen
Bismarckstr.92, 52066 Aachen
Telefon: 0241 - 400 54 51
Fax: 0241 -160 43 17
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