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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Reise kann nur schriftlich erfolgen und ist ein verbindliches Angebot, das Sie uns zum Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der in unserem Prospekt und unserer Homepage genannten Leistungsbeschreibung und Preise machen.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die hier genannten Reise- und Zahlungsbedingungen auch im Namen der mitgenannten Teilnehmer an. Der Reisevertrag wird mit der Annahme der Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung durch Dreiländertours rechtskräftig.

2. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Bestätigung durch Dreiländertours wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 260 € gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651k Abs.3 BGB fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie spätestens 14 Tage vor Reiseantritt die kompletten Reiseunterlagen. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 28 Tage vor Reiseantritt) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3. Gewährleistungen

Ist die Reise trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung nach § 651 c Abs. 1 BGB mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Sie sind verpflichtet den Mangel unverzüglich Dreiländertours anzuzeigen, damit der Mangel behoben werden kann. Wird die Reise in erheblichem Umfang nach § 651 c BGB beeinträchtigt, können Sie den Vertrag kündigen. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Dreiländertours nicht zu vertreten hat.

4. Haftung und Haftungsbeschränkungen

Dreiländertours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die vertragliche Haftung von Dreiländertours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Dreiländertours allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks während des Gepäcktransports haftet Dreiländertours nur, wenn diese schuldhaft von Dreiländertours verursacht wurden und Dreiländertours sofort nach Auftreten gemeldet werden. Sollten Schäden an Gepäckstücken auftreten, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Überladung oder Verschleiß brechen oder reißen, wird von Dreiländertours generell keine Haftung übernommen. Gemäß § 701 BGB haftet der Hotelier für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen.

5. Rücktritt durch den Reisenden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dreiländertours empfiehlt den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts kann Dreiländertours für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis verlangen:

bis 42 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens aber 70 €
41 bis 29 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
28 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

Wird die Reise erst am Anreisetag abgesagt, treten Sie die Reise nicht an oder stornieren Sie sie nach Reisebeginn, so kann der volle Reisepreis gefordert werden. Dies gilt auch bei Reiseabbruch. Bis zu Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

6. Versicherungen

Dreiländertours empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung. Versicherungsunterlagen der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG schicken wir Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zu. Daraus können Sie die genauen Versicherungsbedingungen und Preise ersehen und selbst die entsprechende Versicherung abschließen. Oder Sie schließen die von Ihnen gewünschte Versicherung hier online ab:
reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei Ihrem Versicherungsberater über einen bereits bestehenden Schutz aus vorhandenen Versicherungen zu informieren.

7. Leistung und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung, sowie der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Die im Prospekt und auf der Homepage von Dreiländertours genannten Preise sind für Dreiländertours bindend bis 31.12.2010.

8. Körperliche Anforderungen

Radwandern ist eine Reiseform, die an Sie höhere Anforderungen stellt, als eine herkömmliche Pauschalreise. Die von uns angebotenen Touren sind so gestaltet, dass sie von jedem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, jedoch können nur Sie selbst oder Ihr Arzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist. Sie müssen Radfahren können und Ihr Rad im Verkehr, auf unbefestigten Wegen und bei Nässe beherrschen. Sie benötigen keine besondere Fahrpraxis auf Langstrecken. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

9. Anforderungen an Ihr Fahrrad

Sie sollten über ein verkehrssicheres, möglichst vor kurzem gewartetes Fahrrad verfügen, mit dem Sie schon einige Touren gemacht haben, was Ihnen also vertraut ist. Besonders wichtig ist vor allem ein bequemer Sattel und gut funktionierende Bremsen. Sinnvoll wäre es auch, wenn das Fahrrad mindestens mit einer 7-Gang Naben- oder 21-Gang Kettenschaltung ausgestattet ist, damit Sie gut voran kommen. Da hier und da Waldwege oder unbefestigte Wege gefahren werden, empfiehlt es sich, breite und robuste Reifen auf der Felge zu haben. Kleinere Reparaturen, wie z.B. das Flicken oder Wechseln eines Schlauches, sollte für Sie kein Hindernis sein. Empfehlenswert wäre auch ein am Lenker montierter Kilometerzähler oder kleiner Fahrradcomputer.

10. Insolvenzschutz

Dreiländertours hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass Sie den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Ebenfalls werden Ihnen Aufwendungen erstattet, die Sie infolgedessen für die Rückreise tätigen müssen. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr.1, 65193 Wiesbaden.

11. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der Reisebedingungen oder des ganzen Vertrages zur Folge. Alle Angaben im Prospekt und auf der Homepage von Dreiländertours entsprechen dem Stand vom 15.10.2009. Druckfehler und Irrtümer behält sich Dreiländertours vor. Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen.

12. Veranstalter

DREILÄNDERTOURS.Radreisen.
Günter Gatzen
Bismarckstr.92, 52066 Aachen
Telefon: 0241 - 400 54 51
Fax: 0241 -160 43 17

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